Zur Legalisierung Ihrer dänischen Heiratsurkunde durch die Apostille bitte das folgende Kontaktformular für unseren Legalisierungsservice ausfüllen und Ihre vollständige Postanschrift angeben.
Was ist „Apostille“ und warum brauchen wir es, wenn wir in Dänemark heiraten wollen?
„Apostille“ ist ein Stempel oder ein Aufkleber auf den offiziellen Dokumenten von dem Ausgabeland, der für die Anerkennung der Unterlagen in anderen Ländern benötigt wird. Mit dem Abschluss des Haager Abkommens hat der Stempel „Apostille“ die lästige und zeitraubende Legalisierung von Dokumenten ersetzt. Alle Länder, die das Haager Abkommen unterschrieben haben, erkennen die Rechtmäßigkeit des Dokuments, wenn es über eine „Apostille“ verfügt. Eine vollständige Liste der teilnehmenden Länder finden Sie hier. Jedes Jahr wird die Liste ergänzt.
Wenn Dänemark und Ihr Heimatland beide auf der Liste der Länder sind, nimmt Ihr Land auch an dem Haager Übereinkommen teil. Daher wird für die Anerkennung der juristischen Dokumenten aus Ihrem Heimatland auf dem Territorium von Dänemark die Apostille benötigt. Und umgekehrt. D.h. um in Dänemark zu heiraten, ist es notwendig, einige Dokumente zu legalisieren, und zwar: auf ihnen „Apostille“ zu setzen.
Wo kann ich die „Apostille“ bekommen?
Der Stempel „Apostille“ kann man im Außenministerium des Herkunftslandes bekommen. Manchmal ist es auch möglich, den Stempel im Standesamt oder bei einem Notar zu bekommen.
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Für welche Dokumente aus dem Heimatland kann die „Apostille“ verlangt werden?
Folgende Unterlagen müssen meistens apostillert werden:
● eine Bescheinigung über die Auflösung der Ehe = Scheidungsurteil
● Geburtsurkunde
● Sterbeurkunde des Ehegatten
● Ledigkeitsbescheinigung/Familienstandbescheinigung
● Nachweis der aktuellen Wohnadresse in dem Heimatland
Muss die „Apostille“ auf die Übersetzung oder auf das Originaldokument platziert werden?
Auf das Originaldokument. Den Stempel muss auch zusammen mit dem Dokument durch einen vereidigten Übersetzer übersetzt werden.
Und so sieht die Apostille aus: