Wir fangen an, die Unklarheiten zu klären, welche Unterlagen für das Heiraten in Dänemark benötigt werden.
Die eidesstattliche Versicherung
ist:
a) eine besondere Beteuerung, mit der eine Person bekräftigt, dass eine bestimmte Erklärung der Wahrheit entspricht (Eid),
b) ein in bestimmten Fällen vor Gericht zugelassenes Mittel der Beweisführung (Glaubhaftmachung).
Nach alter Rechtschreibung: Versicherung an Eides Statt oder eidesstattliche Versicherung (kurz „E. V.“ oder „EV“).
Manchmal kann man diese Unterlage vorlegen, um die Ledigkeitsbescheinigung/ Familienstandbescheinigung zu ersetzen.
Um diese Unterlage zu bekommen, muss man einen Termin beim Notar machen, persönlich ankommen, einen Personalausweis oder einen Reisepass vorlegen und eine eidesstattliche Versicherung über den Familienstand machen:
Wenn man ledig ist, erklärt man an Eides Statt: „ich war noch nie in meinem Leben verheiratet und bin derzeit auch nicht verheiratet“.
Wenn man geschieden/verwitwet ist, erklärt man an Eides Statt: “ ich, (Name), bin nicht verheiratet und lebe auch nicht in einer der Ehe gleichgestellten Lebenspartnerschaft. Ich bin rechtskräftig geschieden.“
Achtung! Wenn man geschieden ist, kann die eidesstattliche Versicherung ein rechtskräftiges Scheidungsurteil nicht ersetzen, bzw. man muss sowohl das Scheidungsurteil als auch den Familienstandsnachweis vorlegen. Es gibt aber Ausnahmefälle.
Hier können Sie einen Notar finden.
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